Im Jahr 2006 führte die KrimZ eine Tagung zum Thema Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder durch. Aus dieser Veranstaltung ging ein Tagungsband hervor, der im Februar 2007 erschien (Elz 2007).
Aufgrund der guten Resonanz bewarb sich die KrimZ 2007 im Rahmen einer Ausschreibung der Europäischen Kommission um Teilförderung eines Forschungsprojektes, welche im Frühjahr 2008 genehmigt wurde. Im Juni 2008 konnte das Projekt seine Arbeit aufnehmen.
Als Kooperationspartner wurden die Hochschule Luzern und das Institut für Konfliktforschung in Wien gewonnen. Das dadurch entstandene Team ist interdisziplinär mit Juristinnen, Psychologinnen und Sozialwissenschaftlerinnen besetzt. Die Federführung obliegt der Kriminologischen Zentralstelle.
In den meisten EU-Staaten und anderen europäischen Ländern sind Kinder- und Jugendhilfebehörden für den Schutz von Kindern, etwa vor sexuellem Missbrauch, zuständig. Als Opfer von Sexualdelikten haben Kinder zudem eine gewichtige Rolle im Strafverfahren inne. Auch hier haben sie ein Recht auf Schutz – durch Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Gerichte. Es ist davon auszugehen, dass eine Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz die Schutzwirkungen verstärkt, dabei dauerhafte multiprofessionelle Arbeitsbündnisse effizienter sind als einmalige Ad-hoc-Kontakte.
Ziel des Projekts ist, ein Modellkonzept für interdisziplinäre Kooperationen bei sexuellem Kindesmissbrauch zu entwickeln, das – ohne die Rechte eines Beschuldigten bzw. die Grundsätze des Strafverfahrens in Frage zu stellen – dazu dient, die Belastungen, die ein Strafverfahren auch und gerade für kindliche Opfer sexuellen Missbrauchs mit sich bringt, so weit wie möglich zu verringern. Das Konzept wird auch die schwierige Phase der Planung und Etablierung solcher Arbeitsbündnisse umfassen.
Das Forschungsprojekt gliedert sich in zwei Phasen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz parallel durchgeführt werden:
Zuerst erfolgte eine bundesweite Vollerhebung bei den Jugendämtern, um die Formen der Zusammenarbeit mit der Strafjustiz in Fällen des sexuellen Kindesmissbrauchs zu ermitteln. Hierzu wurde mit den Kooperationspartnerinnen ein standardisierter Fragebogen entwickelt. Die Ergebnisse dieser schriftlichen Befragung können im Zwischenbericht nachgelesen werden (s.u. unter Veröffentlichungen). Die erhobenen Daten dienten über ihren eigenen Aussagewert hinaus dazu, jene gezielten, kontinuierlichen, von Einzelpersonen unabhängigen Arbeitsbündnisse zu ermitteln, in denen zumindest auch öffentliche Jugendhilfe und Strafjustiz vertreten sind.
In einem zweiten Schritt sollen ExpertInneninterviews mit Beteiligten der im vorherigen Sinne ermittelten Kooperationsbündnisse geführt werden. Schwerpunkte dieser leitfadengestützten Interviews werden Probleme und Lösungswege/-ansätze bei der Planung, Etablierung und Fortsetzung der Kooperationen sein.
Zur Verstärkung des Praxisbezugs wurde – als zusätzliche Initiative – im November 2008 die Homepage www.netzwerk-kooperation.eu in Betrieb genommen, die das Ziel hat, Fachleuten nicht nur Projektergebnisse möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen, sondern darüber hinaus in konzentrierter und systematischer Form Material, Links, Termine etc. zu diversen Fragestellungen des Themenspektrums.
Elz, Jutta (Hrsg.) (2007). Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder (Kriminologie und Praxis ; Bd. 53). Wiesbaden: KrimZ.
Elz, Jutta & Spöhr, Melanie (Hrsg.) (2009). Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder – Zwischenbericht. Wiesbaden: KrimZ. (Download hier)
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