Tagungsleitung: Prof. Dr. Axel Dessecker & Prof. Dr. Rudolf Egg
Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Die bisher in Kraft getretenen Landesgesetze oder weit fortgeschrittene Gesetzgebungsverfahren umfassen teilweise den gesamten Vollzug, während anderswo noch weitgehend Bundesrecht gilt.
Die Tagung wird den Zusammenhang von Strafrechtsreformen im Bundesstaat im Allgemeinen in den Blick nehmen und die Frage stellen, ob regionale Unterschiede in der Strafrechtspraxis nicht ein Problem für den Rechtsstaat darstellen. Im weiteren Verlauf werden einzelne Felder der Strafrechtspflege wie Sicherungsverwahrung, Untersuchungshaft, Jugendstrafvollzug und Konzepte des Übergangsmanagements näher betrachtet. Nach einer Zwischenbilanz zum Strafvollzugsrecht als Landesrecht wird die Frage gestellt, was von der Reform durch das Strafvollzugsgesetz von 1976 heute noch aktuell ist.
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