Alkoholabhängige Täter - justizielle Praxis und Strafvollzug: Argumente der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme
Projektlaufzeit: 2001 – 2005
Auftraggeber: Bundesministerium der Justiz
Projektbeschreibung
Vor dem Hintergrund der rechtspolitischen Diskussion zur Schaffung einer den §§ 35 ff. BtMG (Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Durchführung einer Therapie) vergleichbaren Regelung für alkoholabhängige Straftäter führte die KrimZ im Jahr 2000 im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz zunächst eine Literaturanalyse durch, in welcher der bisherige einschlägige Kenntnisstand aufbereitet wurde. Da sich insbesondere im Hinblick auf Umfang, Struktur und spezifische Problematik Alkoholabhängiger im Justizvollzug Forschungsdefizite zeigten, wurde die KrimZ damit beauftragt, diesen Aspekt durch eigene empirische Erhebungen weiter aufzuklären.
Methode
Einsatz eines Erhebungsbogens, der in Justizvollzugsanstalten bei jedem Neuzugang innerhalb eines vorgegebenen zweimonatigen Zeitraums auszufüllen war; Analyse von Strafakten so ermittelter alkoholabhängiger Inhaftierter; schriftliche Befragung bei repräsentativ ausgewählten Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten; Expertenanhörung
Veröffentlichung
Heimerdinger, Astrid (2006). Alkoholabhängige Täter - justizielle Praxis und Strafvollzug: Argumente der Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Therapieteilnahme. Wiesbaden: KrimZ. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 52). [Online-Publikation]