Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten: die Anwendung von § 31a BtMG im Kontext anderer Einstellungsvorschriften
Projektlaufzeit: 1995 – 1997
Auftraggeber: Bundesministerium für Gesundheit
Projektbeschreibung
1994 erging ein Beschluss des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften des BtMG betreffend den Umgang mit Cannabis. Danach haben die Strafverfolgungsorgane wegen des Übermaßverbotes von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten in aller Regel abzusehen, wenn Cannabis-Produkte in nur geringen Mengen und zum gelegentlichen Eigenverbrauch erworben oder besessen werden und eine Fremdgefährdung nicht eingetreten ist. Die Länder treffe dabei die Pflicht, für eine im Wesentlichen einheitliche Einstellungspraxis zu sorgen. Da gesicherte Erkenntnisse zur Anwendung des § 31a BtMG damals noch nicht vorlagen, durfte der Gesetzgeber zunächst abwarten, ob diese Vorschrift zu einer im Wesentlichen gleichmäßigen Rechtsanwendung führt oder ob weitere gesetzliche Schritte erforderlich sind. Vor diesem Hintergrund erfasste das Forschungsprojekt Informationen über das Ausmaß und die Umstände der Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG und dessen Verhältnis zu anderen Einstellungsvorschriften (insbesondere §§ 153, 153a, 153b StPO). Darüber hinaus wurde die Verwirklichung der mit der Schaffung der Vorschrift vom Gesetzgeber verfolgten Anliegen sowie die Umsetzung der in der Entscheidung des BVerfG enthaltenen Vorgaben durch die strafrechtliche Praxis auf ihren empirischen Gehalt hin überprüft.
Methode
Aktenerhebung für eine Stichprobe von etwa 1.500 Verfahren, die im 2. Quartal 1995 nach § 31a BtMG bzw. nach anderen Vorschriften eingestellt worden waren (beschränkt auf die Länder Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein sowie Berlin, dort auf insgesamt 22 ausgewählte Staatsanwaltschaften, z.B. Großstadt, ländlicher Raum, Grenznähe).
Veröffentlichung
Aulinger, Susanne (1997). Rechtsgleichheit und Rechtswirklichkeit bei der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten: die Anwendung von § 31a BtMG im Kontext anderer Einstellungsvorschriften. (Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit; 89). Baden-Baden: Nomos Verl.-Ges.