Soforteinbehalt bei Ladendiebstahl
Projektlaufzeit: 2000 – 2003
Projektbeschreibung
Anfang der 2000er Jahre wurde in der Stadt Nürnberg ein Modellversuch zur Bearbeitung von Ladendiebstahlsverfahren durch Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführt. In diesem konnte ein auf frischer Tat ertappter Ersttäter unter bestimmten Voraussetzungen einen Geldbetrag vor Ort an die Polizei zahlen („Soforteinbehalt“) und die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren dann nach § 153a I StPO sofort abschließen. Bei dem Geldbetrag handelte es sich nicht um eine bußgeldähnliche Sanktion der Polizei, sondern um ein Angebot an die Beschuldigten. Die Entscheidung über die Einstellung blieb weiter bei der Staatsanwaltschaft. Gegenstand der Untersuchung war vorrangig die Akzeptanz und Effizienz der Maßnahme, zudem wurden die soziodemographischen Daten der Beschuldigten in Abhängigkeit vom Erfolg des Modellversuchs analysiert.
Methode
Auswertung von Daten des Polizeipräsidiums Mittelfranken zu Ladendiebstählen in den Jahren 2001 (Modellversuch) und 1999 (Vergleichsgruppe) sowie von Erfassungsbögen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zu Fällen des Soforteinbehaltes; schriftliche Befragung von sachbearbeitenden Polizeibeamten und Staatsanwälten
Veröffentlichung
Minthe, Eric (2003). Soforteinbehalt bei Ladendiebstahl: Begleitforschung eines Modellversuchs in Nürnberg. Wiesbaden: KrimZ. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 39)