Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe
Projektlaufzeit: 1987 - 1990
Projektbeschreibung
In der Diskussion um die Ausgestaltung des Sanktionenrechts hat die gemeinnützige Arbeit schon seit längerem besondere Bedeutung. Mit dem Mittel der Arbeitsweisung im Jugendstrafrecht verbinden sich die Anfänge der praktischen Diversionsbewegung; im allgemeinen Strafrecht wurde die Ableistung freier Arbeit als taugliche Ersatzsanktion gegenüber der Ersatzfreiheitsstrafe angesehen. Mit dem letzten Aspekt beschäftigte sich das Forschungsprojekt der KrimZ.
Gegenstand der Untersuchung war die freie Arbeit nach Art. 293 EGStGB. Hierbei galt es zunächst, eine länderübergreifende Bestandsaufnahme vorzunehmen. Hierzu wurden insgesamt rund 8.000 Geldstrafenverfahren einbezogen und hinsichtlich der Art der Erledigung untersucht. Das Augenmerk galt vor allem der Häufigkeit der Anwendung der gemeinnützigen Arbeit, aber auch wichtigen Rahmenbedingungen wie der Anzahl und der Höhe der noch offenen Tagessätze der Geldstrafe. Mit dieser Untersuchung ist es gelungen, erstmals einen repräsentativen Überblick über den Stellenwert dieser Sanktionsalternative zu gewinnen.
Aus dem Projekt hervorgegangen ist auch die dogmatisch ausgerichtete Habilitationsschrift von Feuerhelm (1997) an der Universität Mainz.
Methoden
Aktenanalyse; Befragung
Veröffentlichungen
- Jehle, Jörg-Martin; Feuerhelm, Wolfgang & Block, Petra (1990). Gemeinnützige Arbeit statt Ersatzfreiheitsstrafe: Forschungskolloquium zu einer bundesweiten Untersuchung; mit einem Anhang zur Situation in der DDR. Wiesbaden: KrimZ. (Berichte, Materialien, Arbeitspapiere aus der Kriminologischen Zentralstelle (BMA); Bd. 4)
Digitalisat: http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/bma_04 - Feuerhelm, Wolfgang (1991). Gemeinnützige Arbeit als Alternative in der Geldstrafenvollstreckung. Wiesbaden: KrimZ. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 6)
- Feuerhelm, Wolfgang (1997). Stellung und Ausgestaltung der gemeinnützigen Arbeit im Strafrecht: historische, dogmatische und systematische Aspekte einer ambulanten Sanktion. Wiesbaden: KrimZ. (Kriminologie und Praxis (KuP); Bd. 22)